Heute und vor allem morgen ist wieder Abreisetag in den Skigebieten und so manche Autos und Straßen sind mit dem frisch gefallenen Neuschnee bedeckt. Wer nun abreist, ohne sich und sein Auto gut auf die Reise vorzubereiten, auf den warten Bußgelder von der Polizei.

Sein Auto in winterlichen Verhältnissen nicht verkehrstauglich zu machen, bedeutet in den Alpenländern, dass Skifahrer und Snowboarder bei Kontrollen auf der Heimreise, je nach Vergehen, tief in die Tasche greifen müssen.

Österreich

In Österreich gibt es keinen allgemeingültigen Bußgeldkatalog, so wie das in Deutschland der Fall ist. Im Urlaubsland Österreich legen entweder sogenannte Behördensprengel die Höhe der Bußgelder für einzelne Vergehen selbst fest, oder, bei kleineren Verkehrsordnungswidrigkeiten, werden Organmandate von Polizisten selbst verhängt.

Winterreifenpflicht in Österreich

Zusätzlich zur Winterreifenpflicht kann in Österreich auch eine Schneekettenpflicht bestehen. Diese gilt überall dort, wo das Verkehrszeichen „Schneeketten vorgeschrieben“ die Verwendung anordnet. Es handelt sich dabei um ein rundes Schild, welches ein Schneeketten-Symbol auf blauem Grund zeigt. Bei Verstößen gegen diese Bestimmung kostet es dem Fahrzeuglenker ab EUR 60,00 aufwärts.

Deutschland

In Deutschland besteht wiederum ein Bußgeldkatalog für sogenannte Wintersünden. Die Polizei aus Nordrhein-Westfalen hat diesen in einer Infografik zusammengefasst. Darin sind die Bußgelder für Verkehrswidrigkeiten, wie keine Winterreifen, Dach mit Schnee oder Fenster mit Schnee bedeckt, Nummernschild nicht sichtbar, Motor warm laufen lassen und verschmutzte Scheinwerfer aufgeführt.

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Schweiz

Frankreich

Italien

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